Für die Beanspruchung des Bodens sollte die Grundrente an die Öffentlichkeit bezaht werden: ein Baurechts- oder Nutzungszins
Die NWO Stiftung wurde 1986 gegründet. 2011 fusionierte sie mit der Stiftung Belcampo. Die Gründer vertreten freiwirtschaftliches Gedankengut. Als Geld- und Bodenreformer wollen sie sich nicht mit den Unzulänglichkeiten der Gesellschaftssysteme Sozialismus und Kapitalismus abfinden. Die Stiftung will dazu beitragen, einen dritten, erfolgversprechenderen Weg für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung aufzuzeigen, der die Erde auch für künftige Generationen lebenswert erhält.
1. |
Befreiung der Wirtschaft vom unnatürlichen Wachstumszwang durch ein dienendes Geld ohne Mehrwert. |
2. |
Natürliche Ressourcen - Boden, Luft, Wasser und Bodenschätze - gehören allen und damit unter die öffentliche Verwaltung. Private sollen sie gegen Entgelt nutzen können. |
3. |
Nachhaltige Wirtschaftsweise weltweit |
1. |
Ihre Bibliothek stützt die theoretischen Grundlagen der Reform. |
2. |
Der Bodenfonds der Stiftung will durch praktische Beispiele zeigen, wie die theoretischen Grundlagen in die Praxis umgesetzt werden können. Damit soll in der Öffentlichkeit das Verständnis für einen neuen Eigentumsbegriff und ein soziales Bodenrecht, das die Gemeinschaft fördert, geweckt werden. Der Bodenfonds besitzt zur Zeit je zwei Grundstücke in Egliswil AG und Hölstein BL sowie je eines in der Stadt Basel, in Rüti ZH und in Osterburken (D). Der Stiftungsrat überlässt sie auf der Basis von Baurechtsverträgen Privaten zur Nutzung - aktuell sind dies drei Familien und eine Stiftung. |
Der Stiftungsrat arbeitet zum Erreichen seiner Ziele mit befreundeten Organisationen (siehe Links ) zusammen.
Für die Beanspruchung des Bodens sollte die Grundrente an die Öffentlichkeit bezaht werden: ein Baurechts- oder Nutzungszins
Adresse: | NWO-Stiftung Belcampo Tüfwiesenstrasse 6 8606 Nänikon |
Telefon: | 044 940 20 80 |
E-Mail: | info@nwo-belcampo.ch |
Konto: | CH07 0900 0000 4003 3114 5 NWO-Stiftung Belcampo 8807 Freienbach |